Bitte bringen Sie zur Versammlung einen
gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Jedes Mitglied, deren gesetzliche Vertreter oder zur Vertretung ermächtigte Gesellschafter können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft, Ehegatten, Eltern, Kinder oder Geschwister eines Mitglieds sein oder müssen zum Vollmachtgeber in einem Gesellschafts- oder Anstellungsverhältnis stehen. Minderjährige Mitglieder können nur durch Ihre Erziehungsberechtigten vertreten werden.
Die Blaskapelle Deisenhofen begleitet den Abend musikalisch. Stargast nach der Generalversammlung ist der bekannte Mundart-Kabarettist Stefan Kröll.
Ein Gutschein über
2 mal 0,5l Bier erhält jedes Mitglied am Versammlungsabend.
Damit wir die Vorbereitungen treffen können, bitten wir Sie, uns bis zum 19. März 2017 über Ihre Teilnahme zu informieren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Der Jahresabschluss liegt im Vorfeld der Versammlung ab dem 10. März 2017 zur Einsicht für die Mitglieder in Rathaus Oberhaching, Zimmer 1.04, Alpenstraße 11, 82041 Oberhaching aus.
Darüber hinaus können Anträge ohne Beschlussfassung und Anträge, über die in der Generalversammlung Beschluss gefasst werden soll, bis zum 8. März 2018 mit Begründung an den Aufsichtsratsvorsitzenden unter der folgenden E-Mail Adresse gerichtet werden:
info@brauerei-oberhaching.de
Bitte beachten Sie hierzu insbesondere § 28 unserer Satzung.
Liebe Grüße, der Vorstand